Leider haben uns wieder schlechte Nachrichten aus Frankreich erreicht! Immer wieder werden viele Rotmilane vergiftet aufgefunden. Hier ein aktueller Bericht dazu!
Weitere vergiftete Rotmilane
Seit Beginn des Jahres fand man in Frankreich
bereits 19 tote Rotmilane die mit hoher Wahrscheinlich infolge verbotener
Gifte umkamen. Noch vor 30 Jahren galt der Rotmilan in Frankreich als
verbreitete Art; heute ist er stark bedroht. Die LPO und die Arbeitsgruppe
"Rotmilan" verurteilen diese illegalen Vergiftungen und fordern
sofortige Notmassnahmen.
Seit Anfang 2013 fand man in ganz Frankreich 19
Rotmilan-Kadaver. Darunter befanden sich auch je ein Vogel aus Deutschland und
aus der Schweiz, die seit Jahren mit Hilfe der Satelliten-Telemetrie verfolgt
wurden. Weitere tote Rotmilane fand man zusammen mit toten Mäusebussarden.
Obwohl die Resultate der toxikologischen
Analysen noch nicht verfügbar sind, zeigten die Autopsien mehrerer Vögel
bereits Hinweise auf Vergiftungen mit Substanzen, die in Insektiziden und
Molluskiziden vorkommen (Inhibitoren der Cholinesterase).
Zweifellos wurden die Vögel Opfer von illegalen
Bekämpfungsmassnahmen gegen "Schädlinge" wie z.B. Fuchs, Marder und
Greifvögel. Diese Praktiken und dieses Gedankengut erinnern ans tiefste
Mittelalter. Darunter leiden auch Arten wie der Rotmilan, der bereits stark
unter Vergiftungen mit Bormadiolon (Gift zur Bekämpfung von Schermäusen)
leidet.
Von 2002 bis 2008 sank der französische
Rotmilanbestand um 20%, wobei infolge einer intensiveren Landwirtschaft und der
Anwendung von Bromadiolon der Bestand bereits vorher massiv abnahm. Mit etwa
2650 Brutpaaren beherbergt Frankreich nach Deutschland die zweitbedeutenste
Rotmilanpopulation und trägt deshalb für die Art eine besondere Verantwortung.
Die Ligue pour la protection des oiseaux LPO
und die Arbeitsgruppe "Rotmilan" verurteilen die illegalen Praktiken
aufs Schärfste. Die ganzen Schutzbemühungen werden dadurch beeinträchtigt. Die
LPO fordert ein Verbot der Anwendung, des Handels und des Transports der für
die Fauna gefährlichen Substanzen und exemplarische Strafen für überführte
Täter.
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